Aktuell

 

28. April 2012, Rote Flora, ab 23.00 Uhr

Prozesskosten wegfeiern – Leerstand besetzen!

Am 16.10.2010 wurde das Haus Juliusstraße 40, das seit längerem bis auf eine Wohnung leer stand (und immer noch leer steht!), besetzt. Eine Aktion, die auch in der breiten Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen wurde und sich mobilisierend für die eine Woche später stattfindende Leerstandsdemo in Hamburg auswirkte.
Bei der polizeilichen Räumung wurden sieben Menschen festgenommen und später wg. Hausfriedensbruch angeklagt. Sechs Verfahren sind abgeschlossen, das letzte Verfahren geht in die Berufung, da der politischen Staatsanwaltschaft selbst 60 Tagessätze für die Aktivistin zu wenig waren (s.u.); vier Verfahren endeten mit jeweils 30 Tagessätzen, zwei mit Einstellung.
Jedes Verfahren zieht Gerichts- und Anwaltskosten nach sich, in fünf Fällen kommen Geldstrafen hinzu. Zudem steht eine weitere Zivilklage gegen die sieben Menschen an, in der ihnen die Kosten für die von der Polizei mutwillig zerstörten Hauseingangstür auferlegt werden sollen.


Hausbesetzung Juliusstraße: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil gegen C. ein

Nachdem bereits der Anwalt von C. fristgerecht Berufung eingelegt hatte, hat nun auch die politische Staatsanwaltschaft erwartungsgemäß Berufung eingelegt.
U.a. wird die Berufung damit rechtfertigt, dass C. bereits vorab in einem anderen Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Zudem sollte noch ein weiterer Prozess gegen sie geführt werden (2 Tage nach der Besetzung). auch in diesem Prozess sei C. zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
In der Berufungsrechtfertigung wird zudem darauf verwiesen, dass durch die angeblich von den  Besetzer_innen verbarrikadierte Eingangstür einerseits die polizeiliche Räumung erschwert worden sei, andererseits aber durch eben diesen polizeilichen Einsatz eine größere Öffentlichkeit erreicht werden sollte… Daraus resultiert für die politische Staatsanwatschaft kein “durchschnittlicher” Hausfriedensbruch und fordert eine deutlich höhere Geldstrafe.

s.u.: “3. Tag und Urteilsverkündung im Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße”


2 Sterne mehr für Mövenpig und VoKü am 16.03,2012

Die Besichtigung der neuen Metalltore an den oberen Zugangswegen im Rahmen der VoKü wurde noch um einen weiteren Punkt erweitert, bekam doch Mövenpig in der Nacht 14./15.03.2012 zwei neue Sterne verliehen. Diese wurden, mal wieder gut sichtbar, direkt an den Scheiben des Glashauses angebracht.

Die VoKü selbst war mit ca. 100 Personen sehr gut besucht, davon waren allerdings ca. 40 Mitglieder vom Team Blue (ehem. Team Green), diese beschränkten sich aber auf rumstehen und rumgucken. Ein, zwei kleine Grills waren bereits im Einsatz, doch das Angrillen wird bei hoffentlich angenehmeren Temperaturen demnäxt folgen. Nach etwas über zwei Stunden zog mensch dann gesättigt und gutgelaunt wieder von dannen.


Fr., 16. März 2012, 19.00 Uhr, Mövenpig/Glashaus

Nach 5 Jahren: Mövenpig befriedet Hotelgelände, es fehlt nur noch NATO-Draht; Besichtigung und VoKü 16.03.2012

Der Versuch, auch den Schanzenpark als quasi Hotelerholungsfläche zu annektieren und sich andererseits offen für (fast) Alle zu geben, ist für Mövenpig kläglich gescheitert. Seit Anfang März sind nun alle offenen Zugangswege zum Hotelgelände mit  Metalltoren versperrt. Dies ist die Reaktion auf Urteile Hamburger Gerichte zugunsten von Hotelgegner_innen, dass es kein Hausfriedensbruch ist, wenn das Areal betreten wird. Und es verdeutlichlicht, dass Mövenpig nach wie vor ein nicht gewollter Fremdkörper im Schanzenpark ist!

Seit der Eröffnung im Juni 2007 waren Mövenpig und auch Hamburger Polizei und Staatsschutz der irrigen Annahme, dass das Hotelgelände ein sog. befriedetes Gebiet sei, d.h. bei Betreten nach vermeintlich erteiltem Hausverbot (es wurde nie, weder mündlich noch schriftlich, ein solches Hausverbot gegen eine/n der Beschuldigten erteilt!) wurde von dem Straftatbestand Hausfriedensbruch ausgegangen. Dies hatte etliche willkürliche Festnahmen (u.a. auch mit erheblichen Verletzungen) und Ermittlungsverfahren zur Folge.

Im Februar 2010 hatte jedoch das Oberlandesgericht Hamburg in 3. Instanz (wie zuvor auch das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg) geurteilt, dass es sich nicht um ein befriedetes Gebiet handele -> Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Viele Ermittlungsverfahren mussten daraufhin eingestellt werden.

Doch auch die daraufhin von Mövenpig neu gepflanzten, geschlossenen Heckenreihen änderten nichts; auf Grund der nach wie vor freien ungesicherten Zugangswege urteilte das Amtsgericht in einem erneuten Verfahren wiederum auf Freispruch, es ist kein befriedetes Gebiet.

 

 

 


3. Tag und Urteilsverkündung im Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße

Der dritte Tag in diesem Prozess begann, wieder vor ca. 30 Unterstützer_innen, mit den Vernehmungen der zwei Polizeizeugen und endete mit der Urteilsverkündung. Die Vertreterin der politischen Staatsanwaltschaft (Menke) hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 120(!) Tagessätzen beantragt, der RA von C., Beuth, forderte dagegen Freispruch, da eine Hausbesetzung bei systematischem Leerstand nicht strafbar ist, die Richterin (Stan) verurteilte C. zu 60 Tagessätzen. Z.Zt. wird geprüft, ob Berufung eingelegt wird.

Presselinks zum 3. Prozesstag:

05.01.2012 – taz:”Haus nicht leer genug”

youtube:=”Hausbesetzung Juliusstraße – dritter Prozesstag 04. Jan. 2012″


Mi., 04. Jan. 2012, 09.00 Uhr, Amtsgericht Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, Raum 201 oder 250

Fortsetzung: Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße

Am 14.12.2011 sollte der Prozess gegen die Aktivistin C. fortgesetzt werden.
Dieses wurde jedoch konsequenterweise von ihrem Anwalt abgelehnt.
Ohne ihn rechtzeitig zu informieren und ihm damit die Möglichkeit der Vorbereitung zu geben, war überraschend ein weiterer Polizeizeuge (Lindberg, ehem. Leiter des PK16) durch die Richterin Stan geladen worden. Ein bereits geladener Polizeibeamter hatte kurzfristig wg. Erkrankung abgesagt.
Die sich nun entwickelnde Diskussion, wie mit der Situation umgegangen werden sollte, nahm dann etwas seltsame Formen an. Die Staatsanwältin forderte doch tatsächlich mehr Spontanität des Anwalts ein. Ein ebenso abstruser Vorschlag kam von der Richterin: Die Verhandlung sollte für eine Stunde unterbrochen werden, der Anwalt könne ins Büro fahren und sich dort auf die Zeugenbefragung vorbereiten…
Letztendlich wurde die Forderung des Anwaltes nach einem neuen Termin erfüllt. Dazu sind zwei Polizeizeugen geladen, zum einen ein Zugführer der eingesetzten Bereitschaftspolizei (Garber) sowie der Einsatzleiter vor Ort (Lindberg,ehem. Leiter des PK16).

Ziel dieses Prozesses kann nur sein, laufende sowie künftige Verfahren wg. Hausbesetzungen mit einem Freispruch enden zu lassen.
- Leerstand zu Wohnraum!
- Gegen Kriminalisierung von Hausbesetzungen!


Mo./Di., 12./13. Dez. 2011, Schanzenpark

Parkfunk: wieder ein Streifi in Vogelkrallen verhakt

Nach Informationen von sich im Schanzenpark befindenden Menschen ist in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2011 mal wieder ein Streifenwagen bei der nächtlichen Patrouillenfahrt in diverse sog. Krähenfüße gerauscht. Wieviel Reifen diesmal Luft ließen, ist nicht ganz klar, in der Vergangenheit waren es immer ein bis zwei Stück.


Fr., 16. Dez. 2011, 19.00 Uhr, Schanzenpark

Monatl. VoKü im Schanzenpark (Glaskasten von Mövenpig)

Wir halten uns auf, wo wir wollen, gegen Verbote und Kontrollen!
Die Stadt gehört Allen!
Gegen kapitalistische Stadtentwicklung und Gentrifizierung!


Mi., 14. Dez. 2011, 14.30 Uhr, Amtsgericht Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, Raum 245

NEUER TERMIN: Fortsetzung im Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße

Der 1. Prozesstag war nach knapp einer Stunde vorüber, es wurde von C. ihre Prozesserklärung verlesen und ein eher nichtswissender Zeuge der Hamburger Polizei hatte seinen Auftritt. Auf Antrag der Verteidigung wird für den 2. Prozesstag ein weiterer Polizeibeamter (Zugführer der Bereitschaftspolizei) als Zeuge geladen. Über 30 Menschen wohnten in einem zu kleinen Gerichtsraum diesem Prozessauftakt bei, es könnten/sollten am 2. Prozesstag aber gern noch mehr Menschen teilnehmen, nicht nur, weil dann ein etwas größerer Saal zur Verfügung steht, sondern:
Auch wenn in vorherigen Prozessen bereits Strafbefehle gegen Aktivist_innen verhängt und Urteile gesprochen wurden, ist es weiterhin notwendig zu thematisieren und skandalisieren, dass die Menschen, die öffentlichkeitswirksam unter großem positiven Echo der Medien die unerträglichen Zustände durch Hausbesetzungen anprangern, abgestraft und verurteilt wurden bzw. werden sollen; die Verantwortlichen für die Misere auf dem Hamburger Wohnungsmarkt werden jedoch in keinster Weise zur Rechenschaft gezogen.
Ziel dieses Prozesses kann nur sein, laufende sowie künftige Verfahren wg. Hausbesetzungen mit einem Freispruch enden zu lassen.
- Leerstand zu Wohnraum!
- Gegen Kriminalisierung von Hausbesetzungen!

Presselinks zum 1. Prozesstag:
19.11.2011 – taz: “Prozess gegen Leerstands-Besetzerin”

youtube: “Hausbesetzung Juliusstraße – Prozess 18. November 2011″


Di., 06. Dez. 2011, 15.00 Uhr, Amtsgericht Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, Raum 201

FÄLLT AUS: Fortsetzung des Prozesses gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße

Der Fortsetzungstermin fällt aus, da der Rechtsanwalt von C. erkrankt ist; ein neuer Termin ist noch nicht klar, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben.