An zwei Verhandlungstagen im September/Oktober 2012 ging es vor dem Verwaltungsgericht um die Rechtmäßigkeit von sog. Gefahrengebieten und deren Auswirkungen auf Betroffene. Grundsätzlich an die Erklärung zu sog. Gefahrengebieten, die sich teilweise über mehrere Stadtteile erstrecken können (wie hier im vorliegenden Fall) wollte sich das Verwaltungsgericht nicht heranwagen; es kam aber zu dem Schluss, dass ein gegen eine Anwohnerin verhängtes Aufenthaltsverbot, dass in diesem Falle quasi einem Hausarrest glich, rechtswidrig ist.
Nun muss das 60-seitige Urteil ausgewertet werden, es ist aber davon auszugehen, dass dieses Verfahren in die nächste Instanz gehen wird. Näheres folgt.
Presselinks zu diesem Prozess:
Skandal im Sperrbezirk – taz 02.05.2011