Aktualisiert_Verwaltungsgericht HH: Aufenthaltsverbot ist rechtswidrig

An zwei Verhandlungstagen im September/Oktober 2012 ging es vor dem Verwaltungsgericht um die Rechtmäßigkeit von sog. Gefahrengebieten und deren Auswirkungen auf Betroffene. Grundsätzlich an die Erklärung zu sog. Gefahrengebieten, die sich teilweise über mehrere Stadtteile erstrecken können (wie hier im vorliegenden Fall) wollte sich das Verwaltungsgericht nicht heranwagen; es kam aber zu dem Schluss, dass ein gegen eine Anwohnerin verhängtes Aufenthaltsverbot, dass in diesem Falle quasi einem Hausarrest glich, rechtswidrig ist.
Nach Auswertung des Urteils erklärten die Anwälte der Klägerin: „Die generelle Frage der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen in sogenannten Gefahrengebieten wollen wir durch das Oberwaltungsgericht weiter klären lassen“.

Presselink: Zweifel an der Polizeipraxis – taz 01.11.2012
—————————————————————————————————————————————

weitere Presselinks zu diesem Prozess:

Den Rucksack durchsucht – taz 03.10.2012

Polizeirecht auf dem Prüfstand – taz 03.06.2011

Skandal im Sperrbezirk – taz 02.05.2011