Berufungsverhandlung wg. angebl. Hausfriedensbruch Mövenpig

Hierbei geht es um einen angeblichen Hausfriedensbruch, der im Juni 2010 begangen worden sein soll. C. wurde bereits in der ersten Instanz freigesprochen, das Hotelgelände am ehemaligen Wasserturm ist kein befriedetes Gebiet. Doch die politische Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Freispruch Berufung ein. Unterstützt die Angeklagte!