Der Prozess gegen C. wegen Widerstand und Gefangenenbefreiung ging am 28. August 2013 mit einer Verurteilung zu Ende, obwohl der Amtsrichter das Verfahren einstellen wollte; die Staatsanwältin lehnte dies jedoch ab. Das Einlegen einer Berufung wurde von C.´s Anwältin bereits kurz nach dem Urteilsspruch angekündigt.
Link zum Artikel: taz, 29. August 2013 – Unwilliger Schuldspruch