Im Prozess gegen eine Aktivistin wegen angeblichen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten sowie deren vermeintliche Billigung wurde die Aktivistin zu 70 Tagessätzen verurteilt, „nur“ wegen Billigung. Das reichte der Gegenseite nicht.
Wie erwartet, legte die Oberstaatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein. Sie ist der Meinung, dass das Plakat eine Aufforderung darstellt, bestimmte Straftaten zu begehen….. So soll die Gestaltung des Plakats, der Ort der Plakatierung und die Anbringung des Plakats, nämlich in einer „Nacht und Nebel Aktion“ (O-Ton der Staatsanwaltschaft) sowie das Verb „abwerten“ mit Ausrufezeichen den Appell-Charakter an Dritte erfüllt haben.
Somit ist in absehbarer Zeit erneut mit mehreren Prozessterminen zu rechnen.
In den Lokalberichten Hamburg erschien ein Prozessbericht in der Februarausgabe, der hier nachzulesen ist: Prozessbericht_Lokalberichte
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