Urteil im Berufungsprozess wegen angeblichen Aufrufs zu und Billigung von Straftaten

Im Berufungsprozess wegen vermeintlichen Aufrufs zu und Billigung von Straftaten ist das Urteil ergangen: Wegen „Duldung des Aufrufs zu Straftaten“ wurde C. zu 120 Tagessätzen a 10 € verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, C. sei „Gesinnungstäterin“, die Kammer hätte auch vier Monate Gefängnis in Erwägung gezogen. Dazu Rechtsanwalt Andreas Beuth: „Das ist reine Gesinnungsjustiz“. Dem ist nurnoch hinzuzufügen, dass das Urteil so nicht hingenommen wird.

Hier die Presseschau:
taz 25.08.14: „Harte Strafe“
neues deutschland 27.08.14: „Schanzenpark-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt“
junge Welt 27.08.14: „Feindstrafrecht in Hamburg“