Prozess gegen Gefahrengebiete

Die Klage gegen Gefahrengebiete geht in die nächste Instanz.

Berufung_Gefahrengebiet_VorschauZum 01. Mai 2011 wurde an zwei Abenden unter anderem das Schanzenviertel sowie Teile der umliegenden Stadtteile von Eimsbüttel, St. Pauli und Altona zum Gefahrengebiet erklärt. Auf dieser Grundlage wurde die Anwohnerin F. zunächst kontrolliert und ihr Rucksack inspiziert. Anschließend wurde ihr ein Aufenthaltsverbot für ihr Wohnviertel ausgesprochen und sie – als sie diese Maßnahme als rechtswidrig bezeichnete, für mehrere Stunden weggesperrt.
Gegen diese Maßnahmen wehrte sich die betroffene Anwohnerin mit einer Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. Das Gericht erklärte am 27. 08. 12 das Aufenthaltsverbot und die Gewahrsamnahme für rechtswidrig, hielt jedoch die Kontrolle und die Einrichtung eines Gefahrengebiets, jedenfalls im Schanzenviertel für zulässig. Hiergegen legte die Anwohnerin Berufung ein.
Nun soll in der anstehenden Berufungsverhandlung vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht die Frage der Einrichtung sowie der Zulässigkeit von Gefahrengebieten juristisch geklärt werden. Stellt doch schon das Einrichten solcher Gefahrengebiete einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar.

Mehr dazu im Flyer.

Gefahrengebiete abschaffen!
Gegen polizeiliche Repression und Überwachung!
Kommt zum Prozess!