So titelt die taz in ihrem Bericht vom ersten Tag im
Prozess gegen Gefahrengebiete
Auch die Vereinbarkeit von Gefahrengebieten mit der Verfassung zog der Richter in Zweifel. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts soll am 13. Mai gesprochen werden. Alles weitere findet man in der taz: