Nachtrag: Ergebnis im Berufungsprozess gegen Genossen wegen angeblicher Körperverletzung

Der Prozess gegen den Genossen, der wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung in erster Instanz zu 9 Monaten Haft auf Bewährung, sowie 1200€ Bewährungsauflage veruteilt wurde, ist am Landgericht gegen Zahlung von 500€ Bußgeld eingestellt worden. Die Bußgeldzahlung geht an „Pro Asyl“.