Im Berufungsprozess gegen den Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (siehe früherer Artikel), urteilte die Richterin auf Zahlung von 50 Tagessätzen.
Im Berufungsprozess gegen den Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (siehe früherer Artikel), urteilte die Richterin auf Zahlung von 50 Tagessätzen.