Nachtrag 2: Ergebnis im Berufungsprozess gegen Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Im Berufungsprozess gegen den Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (siehe früherer Artikel), urteilte die Richterin auf Zahlung von 50 Tagessätzen.