OLG, Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3, Raum: 288

Revisionsverhandlung vs. J. wg. angebl. Hausfriedensbruch bei Mövenpig

Bei diesem Verfahren geht es um weit mehr als um banalen Hausfriedensbruch durch das Betreten des vermeintlichen Mövenpig-Geländes..

Es geht konkret darum, angebliche Hausfriedensbrüche rechtlich fest zu klopfen und dazu bedarf es der rechtlichen Feststellung, dass es sich bei dem vermeintlichen Mövenpig-Gelände rund um den ehemaligen Wasserturm um ein sog. „befriedetes Besitztum“ handelt. Und genau das wurde in den beiden Instanzen zuvor nicht getan: es wurde geurteilt, dass es sich nicht um ein „befriedetes Besitztum“ handelt.
Der Fortbestand dieser Entscheidung hätte große Auswirkungen auf noch anstehende Prozesse: Es sind gegen einzelne Aktivist_innen des „Freien Netzwerks.für den Erhalt des Sternschanzenparks“ noch weit über 30 Verfahren offen (dies ist das Ergebnis einer nun über 3-jährigen Verfolgungs- bzw. Kriminalisierungstrategie von LKA, Polizei und nicht zuletzt auch von Mövenpig/Wachdienst). Der Großteil dieser Verfahren basiert auf dem Vorwurf Hausfriedensbruch oder auf dem „Anfangstatbestand“ Hausfriedensbruch. Dieser angebliche Tatbestand führte u.a. zu etlichen Ingewahrsamnahmen, Festnahmen sowie durch Polizeibeamte begangene Körperverletzungen! Gleichzeitig wurden auf Grund dieser „Vorkommnisse“ Verfahren eingeleitet, u.a. wegen Widerstand, Beleidigung und versuchter Körperverletzung. Und auch das im Dezember 2007 verhängte 3-monatige Aufenthaltsverbot für große Teile des Schanzenparks gegen C. (Aktivistin des „Freien Netzwerks…“) wurde mit eben diesem Konstrukt (verübter Hausfriedensbruch) maßgeblich begründet.

Alle diese Verfahren hängen in der „rechtlichen Warteschleife“ und dies erklärt auch, warum dieses Verfahren so wichtig ist. Bliebe es bei dieser Entscheidung, dann wäre diese versuchte Kriminalisierung des Widerstands gegen das Mövenpig-Hotel im Schanzenpark und deren Aneignung öffentlichen Raumes sowie der Versuch, auf diesem Wege Ruhe ums Hotel herum zu kriegen, kläglich gescheitert!