OLG Hamburg: Freispruch für J. !

Der 3. Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts (zuständig für politische Strafsachen) hat die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg verworfen und damit letztinstanzlich festgestellt: das Gelände um den ehemaligen Wasserturm im Schanzenpark ist kein „befriedetes Besitztum“, d.h. das Betreten stellt keinen Hausfriedensbruch dar.

Amtsgericht, Landgericht und nun Oberlandesgericht, das waren die Stationen, über die Mövenpig, aber viel mehr auch Staatsschutz und Polizei in diesem Punkt versuchen wollten, den Widerstand gegen das illegal errichtete Hotel zu kriminalisieren und dort Ruhe hinein zu bekommen. Dies ist gescheitert!

Das Urteil wird auch Konsequenzen für die vielen noch anhängigen Verfahren gegen Hotelgegner_innen haben, in denen der (Anfangs)tatbestand Hausfriedensbruch polizeilich festgestellt wurde, sie müssen eingestellt werden.

Presse:

25.02.2010 – taz: „Freispruch für Hotel-Gegner – Mövenpick ist nicht befriedet“

Musik:

Slime – Gerechtigkeit