Urteil im Prozess am 16.06.2011 gegen P. und Th. wg. angeblichem Hausfriedensbruch bei Mövenpig

Das Verfahren fand statt, weil die politische Staatsanwaltschaft der vom Richter vorgeschlagenen Einstellung nicht zustimmte.

Vor gut gefüllten Zuschauerbänken erging nach ca. anderthalb Stunden das Urteil: P. und Th. wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je € 375, also der Hälfte der per Strafbefehl geforderten € 759, verurteilt.