Das Verfahren fand statt, weil die politische Staatsanwaltschaft der vom Richter vorgeschlagenen Einstellung nicht zustimmte.
Vor gut gefüllten Zuschauerbänken erging nach ca. anderthalb Stunden das Urteil: P. und Th. wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je € 375, also der Hälfte der per Strafbefehl geforderten € 759, verurteilt.