Nach dem durch das Amtsgericht Hamburg erfolgten Freispruch am 12. September 2011 im Prozess gegen C. (s.u.) legte die politische Staatsanwaltschaft Hamburg fristgemäß und nicht ganz unerwartet Berufung ein. In dem erstinstanzlichen Urteil wg. angeblichem Hausfriedensbruch urteilte das Amtsgericht, dass die Grünfläche vor dem ehemaligen Wasserturm im Schanzenpark kein befriedetes Gelände ist und somit kein Hausfriedensbruch vorliege.
Bereeits im Februar 2010 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in dritter Instanz (nach zwei Urteilen mit gleichem Inhalt) in einem Verfahren (ebenfalls wg. Hausfriedensbruch), dass das frei zugängliche, von einem öffentlichen Rundweg umgebene Mövenpick-Areal kein “befriedetes Gelände” sei. Etliche Verfahren wg. Hausfriedensbruch gegen Hotekgegner_innen mussten auf Grund dieses Urteils eingestellt werden.
Nach diesem OLG-Urteil ließ Mövenpick die Randbepflanzung zu einer geschlossenen Hecke vervollständigen, die Hamburger Polizei wähnte sich auf der „sicheren“ Seite und eröffnete erneut willkürlich Verfahren. Jedoch ist die Grünfläche durch die ungesicherten Zugänge problemlos zu betreten, auch gibt es weiterhin keine Verbots- oder Hinweisschilder. Nur die Veränderung der Hecke reiche nicht aus, um das Gelände zu befrieden, urteilte nun das Amtsgericht Hamburg.
Termine für die Berufungsverhandlung gibt es noch nicht, werden aber natürlich rechtzeitig mitgeteilt.