In diesem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geht es um das im Dezember 2007 (!) verhängte 3-monatige Aufenthaltsverbot für große Teile des Schanzenparks gegen C. Dies war der damals vorläufige Höhepunkt der repressiven Verfolgung von C., dem über 70 Platzverweise, diverse Ingewahrsamnahmen und Körperverletzungen durch die Hamburger Polizei vorausgingen. Der sofortige Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot beim Verwaltungsgericht blieb bis zu seiner Ablehnung lange unbearbeitet; als das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf erneuten Widerspruch hin eine Begründung von der Hamburger Polizei einforderte, wurde das Aufenthaltsverbot sang- und klanglos ohne Begründung aufgehoben. Da waren allerdings auch schon 10 Wochen (!) ins Land gezogen…
Nähere Einzelheiten zu diesem Verfahren folgen zeitnah…
Es geht dabei um eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK) -> Wikipedia