Aufenthaltsverbot war rechtswidrig!

Am Donnerstag, 20. Oktober 2011, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass das im Dezember 2007 gegen C. verhängte 3-monatige Aufenthaltsvrbot rechtswidrig war.
Von der Beklagten, der Hamburger Polizei, war jedoch nicht der (auch damals verantwortliche) Leiter der Rechtsabteilung, Regierungsdirektor Stammer erschienen, er ließ sich vertreten…
Das Urteil ist allerdings nur als Teilerfolg anzusehen. Zwar wurde festgestellt, dass die Hamburger Polizei rechtswidrig gehandelt hat; von dem zuständigen Verwaltungsgericht wurde aber ein Grundsatzurteil, was die Anordnung von Aufenthaltsverboten betrifft, vermieden. Es wurden zudem auch nicht die gesamten polizeilichen Maßnahmen verhandelt (Platzverweise, Ingewahrsamnahmen sowie begangene Körperverletzungen), stattdessen wurde sich nur auf das nicht befriedete Gelände des Mövenpighotels bezogen.

Presselink:
20.10.2011 – taz: „Streit um Mövenpick-Hotel – Untaugliche Maßnahme“

Dank auch an die über 20 Zuhörer_innen, die sich zur Verhandlung eingefunden haben!