Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth hat am 25. Oktober 2010 einen Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen, € 2.400, erhalten. Und zwar, weil er in einem Gerichtsverfahren einen sog. Signalgeberhalter (zum Abschuss von Leuchtkugeln zB in Notfällen von Seglern o.ä.) mit sich geführt habe. Sogar das Hamburger LKA kam zu dem Ergebnis, dass keine Straftat vorliege, trotzdem beharrte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf den Erlass des Strafbefehls. Damit soll die Arbeit Andreas Beuths als engagierter linker Strafverteidiger verfolgt werden. Näheres im u.a. Text dazu.
Sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Rechtsanwalt Beuth!
Keine Kriminalisierung von Rechtsanwält_innen überhaupt!
Solidarität ist unsere Waffe!