Freispruch gegen RA Andreas Beuth und keine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt Andreas Beuth wurde in der Verhandlung am 07. November 2011 (s.u.) vom Hamburger Amtsgericht freigesprochen. Die sofort nach Urteilsverkündung von der Hamburger Staatsanwaltschaft, Abt. Staatsschutz, angekündigte Anfechtung des Urteils (Berufung oder Revision) wurde fallengelassen.

Presselinks:
07.11.2011 – taz: „Viel Wirbel um ein Stück Plastik“

07.11.2011 – taz: „Absurdes Verfahren gegen linken Anwalt – Angebrachte Solidarität“

15.11.2011 – taz: „Plastikteil-Urteil wird nicht angefochten“