J.s Freispruch

Auch das LG Hamburg urteilte, dass das Gelände um den ehemaligen Wasserturm im Schanzenpark herum kein sog. befriedetes Besitztum ist. Zitat: „Da muss Mövenpick schon einen Zaun oder eine hohe Hecke ganz drumherum ziehen.“ Damit scheiterte die politische Staatsanwaltschaft auch in der zweiten Instanz mit ihrem Vorhaben, den Widerstand gegen das Hotel im Wasserturm in diesem Punkt zu kriminalisieren. Wir gehen aber davon aus, dass sie gegen dieses Urteil Revision einlegen wird, doch: das Eis wird immer dünner für sie!
Siehe dazu auch: