Der dritte Tag in diesem Prozess begann, wieder vor ca. 30 Unterstützer_innen, mit den Vernehmungen der zwei Polizeizeugen und endete mit der Urteilsverkündung. Die Vertreterin der politischen Staatsanwaltschaft (Menke) hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 120(!) Tagessätzen beantragt, der RA von C., Beuth, forderte dagegen Freispruch, da eine Hausbesetzung bei systematischem Leerstand nicht strafbar ist, die Richterin (Stan) verurteilte C. zu 60 Tagessätzen. Z.Zt. wird geprüft, ob Berufung eingelegt wird.
Presselinks zum 3. Prozesstag:
05.01.2012 – taz:“Haus nicht leer genug“
youtube:=“Hausbesetzung Juliusstraße – dritter Prozesstag 04. Jan. 2012″