Nach 5 Jahren: Mövenpig befriedet Hotelgelände, es fehlt nur noch NATO-Draht; Besichtigung und VoKü 16.03.2012

Der Versuch, auch den Schanzenpark als quasi Hotelerholungsfläche zu annektieren und sich andererseits offen für (fast) Alle zu geben, ist für Mövenpig kläglich gescheitert. Seit Anfang März sind nun alle offenen Zugangswege zum Hotelgelände mit  Metalltoren versperrt. Dies ist die Reaktion auf Urteile Hamburger Gerichte zugunsten von Hotelgegner_innen, dass es kein Hausfriedensbruch ist, wenn das Areal betreten wird. Und es verdeutlichlicht, dass Mövenpig nach wie vor ein nicht gewollter Fremdkörper im Schanzenpark ist!

Seit der Eröffnung im Juni 2007 waren Mövenpig und auch Hamburger Polizei und Staatsschutz der irrigen Annahme, dass das Hotelgelände ein sog. befriedetes Gebiet sei, d.h. bei Betreten nach vermeintlich erteiltem Hausverbot (es wurde nie, weder mündlich noch schriftlich, ein solches Hausverbot gegen eine/n der Beschuldigten erteilt!) wurde von dem Straftatbestand Hausfriedensbruch ausgegangen. Dies hatte etliche willkürliche Festnahmen (u.a. auch mit erheblichen Verletzungen) und Ermittlungsverfahren zur Folge.

Im Februar 2010 hatte jedoch das Oberlandesgericht Hamburg in 3. Instanz (wie zuvor auch das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg) geurteilt, dass es sich nicht um ein befriedetes Gebiet handele -> Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Viele Ermittlungsverfahren mussten daraufhin eingestellt werden.

Doch auch die daraufhin von Mövenpig neu gepflanzten, geschlossenen Heckenreihen änderten nichts; auf Grund der nach wie vor freien ungesicherten Zugangswege urteilte das Amtsgericht in einem erneuten Verfahren wiederum auf Freispruch, es ist kein befriedetes Gebiet.