Nachdem bereits der Anwalt von C. fristgerecht Berufung eingelegt hatte, hat nun auch die politische Staatsanwaltschaft erwartungsgemäß Berufung eingelegt.
U.a. wird die Berufung damit rechtfertigt, dass C. bereits vorab in einem anderen Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Zudem sollte noch ein weiterer Prozess gegen sie geführt werden (2 Tage nach der Besetzung). auch in diesem Prozess sei C. zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
In der Berufungsrechtfertigung wird zudem darauf verwiesen, dass durch die angeblich von den Besetzer_innen verbarrikadierte Eingangstür einerseits die polizeiliche Räumung erschwert worden sei, andererseits aber durch eben diesen polizeilichen Einsatz eine größere Öffentlichkeit erreicht werden sollte… Daraus resultiert für die politische Staatsanwatschaft kein „durchschnittlicher“ Hausfriedensbruch und fordert eine deutlich höhere Geldstrafe.
s.u.: „3. Tag und Urteilsverkündung im Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße“