Eigene
Pressemitteilung des freien Netzwerks zum Erhalt des Sternschanzenparks zur dortigen Situation
Schluss mit den rassistischen Polizeikontrollen im Schanzenpark!
Bereits seit Monaten tauchen in den verschiedensten Presseorganen immer wieder Berichte über die angeblich „unhaltbaren Zustände“ im Schanzenpark auf.
Gruppen von jungen schwarzen Männern sollen den Park belagern, um Drogen zu verkaufen. Angeblich sollen sich Frauen nicht mehr allein in den Park wagen. Dies können Anwohner*innen und Parknutzer*innen nicht bestätigen.
Verantwortlich für eine negative Stimmungsmache in Richtung der People of colour zeigt sich u.a. auch Rechtsanwalt Christian Abel.
Dieser ist kein Unbekannter.
So fiel er bereits 2016 im Zusammenhang mit der Kündigung und Vertreibung der Altmieter*innen, u.a. des alternativen Hotels/Restaurants Schanzenstern, der Drogenhilfeeinrichtung „Palette“ sowie der Kulturetage im Schanzenhof negativ auf.
Seine Mandanten, die Brüder Maximilian und Moritz Schommartz/HWS Immobilien hatten den Komplex bereits 2013 gekauft und den damaligen Betreiber*innen nach immensen, nicht bezahlbaren Mieterhöhungen, zum Frühjahr 2016 die Kündigung ausgesprochen.
Trotz vielfältigen Widerstandes konnte nicht verhindert werden, dass die ehemaligen Mieter*innen der Kündigung nachkommen mussten, auch wenn sich dies für Investor, Nachmieter sowie für Ch. Abel am Tag der Schlüsselübergabe nicht ganz so einfach darstellte.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt zeigte Christian Abel großes Verfolgungsinteresse gegenüber angeblichen Aktivist*innen und drohte mehrfach mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Ein Nachmieter für den Schanzenhof stand bereits vorab fest.
Stephan Behrmann, der bereits im Vorfelde heimlich Verhandlungen mit den Investoren führte, mietete große Teile des Schanzenhofes an und betreibt inzwischen auch dort ein „ Pyjama-Park-Hotel“. Ein weiteres Hotel („Fritz im Pyjama“) betreibt er in der Schanzenstraße, welches sich in unmittelbarer Nähe zum Schanzenpark befindet…
Inzwischen übernimmt Ch. Abel auch Mandate des im Schanzenpark gelegenen Mövenpick- Hotels.
Bereits Monate vor dem im Juli 2017 stattfindenden G20- Gipfel in Hamburg installierten die Betreiber*innen des Privatunternehmens diverse Kameras, die bis heute den Park sowie die umliegenden Gehwege/Straßen abfilmen. Diverse Anwohner*innen, die den Park als öffentliche Grünanlage nutzen versuchen noch immer dieses illegale Filmen über die Datenschutzbeauftragten zu stoppen. Die Betreiber*innen des Hotels behaupten jedoch nach wie vor, dass der öffentliche Raum nicht im Bereich der Kameras liegen würde.
Gegen die Zerstörung des Wasserturms im Schanzenpark und Umbau in ein Luxushotel regte sich bereits bei Bekanntwerden der Pläne Widerstand, der sich kurz vor Baubeginn massiv verstärkte. Neben den zahlreichen Kundgebungen, Aktionen und Demonstrationen entwickelte sich „das Hotel im Wasserturm“ sowohl in der Bauphase als auch noch viele Jahre nach der Eröffnung zu einem sehr aktionsrelevanten Thema. Der Umbau des denkmalgeschützten Wasserturms in ein 4-Sterne- Luxushotel konnte nur mit über Jahre andauernder 24-stündiger Bewachung seitens der Hamburger Bereitschaftspolizei und massiven repressiven Maßnahmen gegenüber Aktivist*innen/Anwohner*innen seitens der Polizei durchgesetzt werden.
Bereits in den 1980iger Jahren sollte der Wasserturm in ein Verwaltungszentrum umgebaut werden. Dies scheiterte an dem Widerstand der Anwohner*innen. Zwei Jahrzehnte später hatten sich die Rahmenbedingungen für ein solches Projekt entscheidend geändert. Im massiven Gentrifizierungsprozess dieser Zeit sollte das Luxushotel im Schanzenpark sowie die nahezu zeitgleich erfolgte Messeerweiterung dazu dienen, das Schanzenviertel aufzuwerten und als positiver Standortfaktor in die gesamte Region auszustrahlen.
Der inzwischen über viele Jahre andauernde Widerstand konnte bis heute weitere Planungen des Hotelmanagements verhindern.
So überlegten die Betreiber*innen des Hotel neben der Vergrößerung und Aufmotzung der Eingangbereiche, den gesamten Park aufzuhübschen.
Zusätzlich sollte ein privater Sicherheitsdienst durch den Park patrouillieren und verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen.
Bereits in den 1990iger Jahren wurde nach Vorgabe des Hamburger Senats damit begonnen, „unliebsame Menschen“ aus den öffentlichen Grünanlagen im Schanzenviertel zu vertreiben.
Wohnungslose, Drogenkonsument*innen sowie die Alkoholszene am Bahnhof sollten den Blick auf ein aufstrebendes Viertel nicht trüben.
Nun wird erneut Jagd auf Menschen gemacht.
Unter dem Vorwand, eine „öffentlich wahrnehmbare Drogenkriminalität“ reduzieren zu wollen werden Menschen durch Grünanlagen und über Straßen gehetzt.
Junge, schwarze Männer stehen im Fokus der „Taskforce Drogendealer“ und sollen aus dem Stadtbild entfernt werden, da sie als störend und bedrohlich empfunden werden. Dabei geht es nicht um Drogen. Es geht darum eine bestimmte Personengruppe zu stigmatisieren.
Über Jahre wurde ein Stimmungsbild geschaffen, dass den Menschen vermitteln soll, dass von eben diesen Menschen eine Bedrohung ausgeht und damit jede Form des Einschreitens der Ermittlungsbehörden legitimiert. Dabei kommt es im Schanzenpark zu regelrechten Jagdszenen.
So wurde schon mehrfach beobachtet, wie eine Horde brüllender Polizeibeamt*innen auf kleine Gruppen oder Einzelpersonen der People of Colour zu rannten bzw. diese mit Fahrzeugen einkreisten. Konnten diese sich nicht schnell genug entfernen oder blieben stehen, wurden sie brutal zu Boden gebracht, gefesselt und zu den Polizeifahrzeugen gezerrt.
Bei Einmischung, Kritik und Nachfragen durch Parknutzer*innen reagieren die eingesetzten Beamt*innen aggressiv, bedrohen diese und lassen den Kontakt, die Fragen, ob die Betroffenen Hilfe benötigen nicht zu. Diese ständigen An-und Übergriffe seitens der Polizei dienen dazu die Betroffenen zu zermürben und ein ständiges Bedrohungsszenario zu schaffen, sodass sie eben diese Orte nicht mehr aufsuchen.
Dass zusätzlich zu den rassistischen Kontrollen seitens der Polizei nun ein Ch. Abel als Privatperson und besorgter Bürger private Sicherheitsdienste für eine öffentliche Grünanlage fordert, passt zum derzeitigen gesellschaftlichen Rechtsruck.
Mit dieser Forderung stellt er sich offen auf die Seite der rassistischen Pegida, AfD, sowie anderen offensichtlich rechten Gruppierungen.
Menschen, in deren Biografie sich eine z.T. über Jahre andauernde Fluchtgeschichte aus Hunger, Krieg und Vertreibung wiederholt und die mit Sicherheit nicht in dieses Land gekommen sind, um an Treppen oder in Grünanlagen einer gefährlichen Tätigkeit nachzugehen brauchen, statt ständiger Verfolgung, eine Perspektive mit Aussicht auf legale Arbeitsmöglichkeiten, eine sichere Wohnung und ein dauerhaftes Bleiberecht.
Wir erklären uns solidarisch mit den Aktionen gegen die ständigen Polizeikontrollen und den Belagerungszustand der Polizei an der Balduintreppe in der Hafenstraße!
Kommt zur Demo am Samstag, 28.04.2018 um 15:00 zum Park Fiction!
Schluss mit den rassistischen Polizeikontrollen im gesamten Stadtgebiet!
Wir werden den öffentlichen Raum weder der Polizei noch anderen faschistoid handelnden Gruppierungen überlassen!
Hamburg, 25.04.2018
Pressemitteilung als PDF
Bericht vom Hoffest am/im Schanzenhof
Der Aufruf zum Hoffest am 4.6.2016 hatte anscheinend nachhaltige Wirkung auf die Eigentümer Max und Moritz Schommartz: Der Schanzenhof war
abgeriegelt durch verschlossene Tore, bewacht von einem Sicherheitsdienst. Auch die Staatsmacht stand Gewehr bei Fuß, ca. 10 Wannen Bereitschaftspolizei. So zogen ca. 50-60 Menschen zur Ecke Schanzenstraße/Bartelsstraße. Doch auch dort ließ sich die Staatsmacht nicht lange bitten: Ein Transparent wurde von herzerfrischend unfreundlichen und gewaltbereiten Polizeibeamten entfernt und beschlagnahmt. Ebenso ein Tisch und zwei Sitzbänke, nachdem die darauf sitzenden Menschen mit Gewalt („unmittelbarem Zwang“) darunter gezerrt waren.
Davon ließen wir uns nicht den Spaß verderben und setzten unsere Aktion auf der Straße fort. Bei bestem Wetter wurde auf der Straße Ball und Frisby gespielt, Kaffee getrunken, geklönt und Flugblätter verteilt.
Natürlich ließen die Spaßverderber in Grün nicht lange auf sich warten und räumten uns unter Androhung und partieller Anwendung von Gewalt von der Straße.
Daraufhin verlagerte sich die Aktion vor das Hotel „Fritz im Pyjama“. Zur Erinnerung: Inhaber Stephan Behrmann ist der Verdränger des Schanzensterns, der Hipster-Hotelier, der versucht, sich mit Almosen die nicht vorhandene Zuneigung zu erkaufen.
Hier gab es einen Redebeitrag und ein Transparent machte Passanten deutlich, warum wir da waren. Natürlich erschienen auch hier nach einer Weile die Spaßverderber von der Bereitschaftspolizei und gingen mit Gewalt, Personalienfeststellungen und Platzverweisen gegen die Menschen auf der Straße vor.
Wir haben mit unserer Aktion noch einmal unseren Forderungen Nachdruck
verliehen:
Schommartz enteignen!
Behrmann verpiss dich!
Nachtrag 2: Ergebnis im Berufungsprozess gegen Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
Im Berufungsprozess gegen den Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (siehe früherer Artikel), urteilte die Richterin auf Zahlung von 50 Tagessätzen.
Nachtrag: Ergebnis im Berufungsprozess gegen Genossen wegen angeblicher Körperverletzung
Der Prozess gegen den Genossen, der wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung in erster Instanz zu 9 Monaten Haft auf Bewährung, sowie 1200€ Bewährungsauflage veruteilt wurde, ist am Landgericht gegen Zahlung von 500€ Bußgeld eingestellt worden. Die Bußgeldzahlung geht an „Pro Asyl“.
Freitag, 25.09.2015 09:30 im Strafjustizgebäude, Sievekingsplatz 3, Raum 309
Berufungsprozess gegen Genossen wegen angeblicher Beleidigung und angelichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
Berufungsprozess gegen einen Genossen wegen angeblicher Beleidigung zweier Polizeibeamter. Der Angeklagte hatte sich in eine Personalienfeststellung eingemischt, indem er die Polizeibeamt_innen nach dem Grund der Maßnahme fragte. Daraufhin wurde er festgenommen mit dem Tatvorwurf der Beleidigung.
Dieses Verfahren wurde zusammengelegt mit einem Verfahren wegen angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im Rahmen der Lampedusaproteste im Oktober 2013.
Erstinstanzlich wurde der Genosse am Amtsgericht zu 40 bzw. 30 Tagessätzen verurteilt. Hiergegen legte er Widerspruch ein.
Unterstützung im Gericht ist gewollt. Kommt zahlreich!
Im Schanzenpark
Huch, welch Duft !
Mit Wohlwollen haben wir der Presse entnehmen können, dass erneut eine Aktion am Mövenpighotel im Schanzenpark stattgefunden hat. Wieder einmal wurde, laut Presse, Buttersäure in die Lüftungsanlage eingebracht.
Hierzu siehe Tagespresse vom 15. und 16.07.2015, sowie:
Mopo
Abendblatt
Hamburg.de
Hamburg1
Erstaunlicherweise behaupten die BetreiberInnen des Mövenpighotels, dass seit drei Jahren keinerlei Aktionen stattgefunden haben. Entgegen dieser Behauptung liegen, dem widersprechende, Informationen vor.
Hierzu siehe: Veröffentlichungen
Mittwoch, 13.5.2015
Urteil im Prozess gegen Gefahrengebiete
Das Oberverwaltungsgericht hat Gefahrengebiete in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Man sollote meinen, diese schallende Ohrfeige hätte gesessen. Jedoch zeigen sich Scholz, Neumann und und die übrigen Befürworter eines Polizeistaates von dem Urteil wenig beeindruckt und wir dürfen gespannt sein, welche Nische sie finden werden, um das rigorose, obrigkeitsstaatliche Vorgehen der Polizei auch weiterhin zu legitimieren.
Genaueres zum Urteil steht im Jungle-World-Artikel von Andreas Blechschmidt, den wir im folgenden hier präsentieren:
Polizeiliches Sonderrecht
Ein Gericht hat gesetzliche Grundlagen für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Die Polizei zeigt sich unbeeindruckt.
von Andreas Blechschmidt
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Grundsatzurteil wichtige gesetzliche Grundlagen für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Eine Anwohnerin hatte gegen Polizeimaßnahmen geklagt, die erfolgt waren, als das Schanzenviertel im April 2011 zum Gefahrengebiet erklärt worden war. Sie hatte sich einer Kontrolle unterziehen müssen, ein Aufenthaltsverbot erhalten und wurde in Gewahrsam genommen. Ein Verwaltungsgericht hatte bereits das Aufenthaltsverbot und die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig befunden. In der Berufung erklärte nun das OVG die gesetzliche Grundlage an sich für in weiten Teilen verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem seien die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gefahrengebieten unklar. Das Gericht bemängelte, dass allein die Polizei entscheide, ob und wie lange ein Gefahrengebiet eingerichtet und Personen ohne Verdacht überprüft werden könnten. Diese erheblichen Eingriffe stünden in keinem Verhältnis zur Abwehr abstrakter Gefahren.
Eigentlich hätte das OVG über die Verfassungsmäßigkeit der Gefahrengebiete nicht entscheiden dürfen. Doch die Verfahrensbeteiligten hatten einem obiter dictum des OVG zugestimmt. In diesem »nebenbei Gesagten« hat das Gericht seine grundsätzliche Ansicht über den Einzelfall hinaus dargelegt. Diese Ausführungen sind ein Plädoyer für den Schutz des Einzelnen vor Eingriffen des Staats. Das OVG bemühte explizit die »Abwehrrechte des Bürgers«.
Auch wenn der Ursprung des Verfahrens im Jahre 2011 liegt, haben das OVG offensichtlich die politischen Proteste gegen das Gefahrengebiet im Januar 2014 beeinflusst. Damals hatte die Polizei weite Teile St. Paulis zu einem anfangs unbefristeten Gefahrengebiet deklariert. Entsprechend qualifizierte das OVG in seiner aktuellen Entscheidung Gefahrengebiete wörtlich als »polizeirechtlichen Ausnahmezustand«.
Doch die Polizei zeigt sich davon unbeeindruckt. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Gerhard Kirsch, hält das Instrument weiterhin für unverzichtbar. Im Bereich der Reeperbahn, der seit Jahren als Gefahrengebiet ausgeschrieben ist, könne nur so die Sicherheit garantiert werden. Ohne die Sonderzone könne die Polizei nicht »im Vorfeld« tätig werden, so Kirsch. Dass genau diese Vorfeldkriminalisierung ohne zeitliches Limit ein zentraler Grund für die Verfassungswidrigkeit der Gefahrengebiete ist, will die Polizei nicht begreifen. Sie darf sich der Unterstützung durch die maßgeblichen SPD-Politiker des neuen rot-grünen Senats sicher sein, die sich in kognitiver Dissonanz üben. Weder Bürgermeister Olaf Scholz, der 2001 als Innensenator die später vom Europäischen Gerichtshof als Folter bezeichneten Brechmitteleinsätze zu verantworten hatte, noch der gegenwärtige SPD-Innensenator Michael Neumann lassen Selbstkritik an der von ihren stets verteidigten Praxis erkennen.
Stattdessen dürften beide ohne großen Widerstand des grünen Koalitionspartners daran arbeiten, mit einer Novellierung möglichst viel vom bisherigen polizeilichen Sonderrecht zu retten. Die durch das OVG reklamierten verfassungsrechtlichen Grundsätze dürften so erneut dem innenpolitischen Ausnahmezustand zum Opfer fallen.
April 2015
Neues Schanze Aktuell
Wir sind stolz, ein neues „Wasserturm Aktuell“ präsentieren zu können, sehr selbst!
Zum Wasserturm Aktuell
Schanzenpark, Anfang April 2015
Der stete Tropfen höhlt den Stein
Der stete Stein (und anderes) höhlt…
Erneuter Glasbruch am Mövenpighotel im Schanzenpark.
Vergangene Woche wurden dem Mövenpig-Hotel erneut 4 Sterne verliehen.
Parkbesucher_innen entdeckten auf ihrem Spaziergang vier große Löcher in der Verglasung des Restaurantbereiches.
Um den wenigen Gästen des Restaurants den Anblick des doch leicht desolaten Zustands eines eigentlichen Luxushotels zu ersparen, sind die Betreiber eifrig bemüht, die Schäden mit Rollos zu verdecken. Ob das gelingt, mag der geneigte Parkbesucher selbst beurteilen.
Wie schon erwähnt: Wir wünschen ein entspanntes 2015…
Nachruf auf Ingrid
NACHRUF Die renommierte Linke-Szene Anwältin Ingrid Witte-Rohde ist gestorben. Sie ist als hervoragende Juristin in ihrer kurzen Geschichte eingegangen und hat viele Präzedenzfälle in Hamburg erstritten.
Sie setzte da an, wo andere aufhörten
NACHRUF Die renommierte Linke-Szene Anwältin Ingrid Witte-Rohde ist gestorben. Sie ist als hervorragende Juristin in ihrer kurzen Geschichte eingegangen und hat viele Präzedenzfälle in Hamburg erstritten.
Ingrid Witte-Rohde ist tot. Die renommierte Rechtsanwältin schlief am 27. Februar nach langer schwerer Krankheit im Leuchtfeuer-Hospiz ein. Die Szene-Anwältin hinterlässt ihren 14-jährigen Sohn Leo sowie ihre demo-routinierte Parson Russell-Terrierin Mia. In linken Gruppierungen hat ihr früher Tod Bestürzung und Betroffenheit ausgelöst.
Ingrid Witte-Rohde war 1967 im Hamburger Speckgürtel geboren worden und in Ahrensburg aufgewachsen. 1992 begann sie ihre Ausbildung im reformierten und progressiven Studiengang „Jura 2“ für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – Schwerpunkt Straf- und Verwaltungsrecht. Das einzigartige „Hamburger Modell“ durch Neuorientierung der Didaktik, Integration von Theorie und Praxis, Einbeziehung der Sozialwissenschaften prägte ihr späteres engagiertes Handeln. „Man muss nicht immer alles richtig finden, was Mandanten tuen, aber sie haben das Recht, gegen die Obrigkeit verteidigt zu werden“, war ihre Devise. Sie scheute sich nicht, Polizeireviere aufzusuchen, wenn dort Mandaten festgehalten wurden. Sie hakte nach und setzte da an, wo andere klassische Juristen aufhörten, bescheinigen ihr Mandanten.
So als einer Schanzenviertel-Aktivistin im Dezember 2007 von der Polizei ein präventives Parkverbot für den Schanzenpark für drei Monate erteilt wurde, weil ihr eine Latte von mehr als 40 Hausfriedensbrüchen im Zusammenhang mit Protesten gegen das Mövenpick-Hotel im Wasserturm vergeworfen wurden. Kaum hatte Ingrid Witte-Rohde eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen diese einzigartige Freizügigkeits-Einschränkung eingereicht, hob der polizeiliche Staatsschutz die Maßnahme auf.
Die Juristin machte selber die Probe aufs Exempel und begleitete ihre Mandantin beim Spaziergang mit Kindern und Hunden im Schanzenpark und stellte fest, dass auch sie schnell Opfer der Repression werden konnte. „Ich wollte mich beim Mövenpick-Management beschweren, doch der Sicherheitsmann hat mir Hausverbot erteilt“, berichtet die Juristin.
Doch das Hausrecht, worauf sich Polizei und Mövenpick auf dem Grün um den Turm berufen haben, gab es nicht. Im Hausfriedensbruch-Prozess überzeugte Witte-Rohdes Auffassung in drei Instanzen bis vor das Hanseatische Oberlandesgericht, dass das frei zugängliche Mövenpick-Areal ohne optische Schutzwälle oder Zäume kein „befriedetes Besitztum“ sei und ihre Mandantin daher keinen Hausfriedensbruch begangen haben könnte.
Die politische Staatsanwaltschaft wollte die Schmach nicht eingestehen und klagte den Komplex nach neuen Ereignissen wiederum an, nach dem Mövenpick ein paar zusätzliche Hecken gepflanzt hatte. Doch das Verfahren endete abermals mit Freispruch, weil Hubschrauber-Aufnahmen belegten, dass die zusätzlichen Barrieren zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichten.
Im Zusammenhang mit den umstrittenen Gefahrengebieten im vorigen Jahr gelang Ingrid Witte- Rohde sogar der Polizei mit einem schnellen Konter einen Schuss vor den Bug zu verpassen. Die Ingewahsamnahmen von Teilnehmern einer Spontandemonstration gegen den Ausnahmezustand erklärte die Polizei nach dem Eingang von Witte-Rohdes Klage von sich aus für rechtswidrig. „Die Verhinderung einer Spontandemo ist eine grundrechtswidrige Beschneidung des Recht auf Versammlungsfreiheit“, argumentierte Witte-Rohde. Denn die im Polizeirecht möglichen Gefahrengebiete könnten pauschal das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht aushebeln.
Auch bei den „juristischen Kontrahenten“ genoss Witte-Rohde oft Anerkennung. So als sie zusammen mit Kanzleipartner Andreas Beuth den Vorwurf des Zerkratzen einer Lidl-Supermarkt-Scheibe gegen den Sprayer Oz entkräften konnte und den Polizisten – zumindest der unwissentlichen – Falschaussage überführte. Er wollte etwas gesehen haben, was er nach Rekonstruktionen gar nicht gesehen haben konnte. Die Prozessbeteiligten erkannten an, dass sie vor einem Fehlurteil und Justizirrtum bewahrt worden sind, weil sie den polizeilichen Ermittlungen zunächst Glauben geschenkt hatten. „Die Beweiserhebung der Verteidigung war beeindruckend“, lobte der Staatsanwalt und der Richter fügte hinzu. „Wir wären von Taten ausgegangen, die es gar nicht gab.“
KAI VON APPEN
Die Trauerfeier für Ingrid Witte-Rohde findet am Donnerstag, dem 19. März um 12:00
im Centro Sociale, Sternstraße 2, statt.
Der Nachruf ist eigentlich für die taz hamburg vom taz-Gerichtsreporter und -Justizredakteur geschrieben worden, die Redaktions-Leitung hält jedoch einen Nachruf zu Ingrid Witte-Rohde für die Leserschaft für nicht interessant.