Presse
Presse der letzten Wochen zum Schanzenhof
Presse zum 9.7.2016 („Begrüßung“ des Fritz-Hotels):
Maximilian Schommartz versucht sein Immobilien-Hai-Image in der Presse aufzupolieren und zeigt sich vermeintlich kompromissbereit um die „Wogen zu glätten“. Netter Versuch…..
Auch Jill Bittner hat sich in der Mopo ausgeheult. Wer allerdings dazu beiträgt, dass Menschen verdrängt, Viertel umstrukturiert und Menschen ihre Arbeit verlieren, hat es auch nicht anders verdient. Punkt.
taz-Artikel vom 4.8.2016:
Ausserdem (erfreut) auf Indymedia gelesen:
Hoffest gegen die Verödung des Schanzenhofs!
Die Gebrüder Max und Moritz Schommartz, Eigentümer der ehemaligen Montblanc-Fabrik, haben mehreren MieterInnen gekündigt, um Platz für ein Pyjama-Park-Hotel, eine weitere Hipster-Touri-Unterkunft, zu schaffen. Dafür sollen unter anderem das Hotel „Schanzenstern“, sowie die „Palette e.V.“( Anlaufstelle für Drogenabhängige) und diverse Kulturschaffende, weichen. Daneben werden die Mieten mal eben von 8,50€ auf 14 € erhöht.
Das nehmen die MieterInnen nicht so hin und laden zum Hoffest. Mehr dazu im Flugblatt:
Rückseite
Siehe dazu auch die folgenden Links:
taz 27.09.15: „Diversität wird zerstört“
Elbe Wochenblatt 06.10.15: „Schanzenhof: ‚Hier stirbt eine Institution'“
ST PAULI NEWS 26.09.15: „Fünf Schanzenhof-Mieter erhalten die Kündigung“
Mittwoch, 13.5.2015
Urteil im Prozess gegen Gefahrengebiete
Das Oberverwaltungsgericht hat Gefahrengebiete in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Man sollote meinen, diese schallende Ohrfeige hätte gesessen. Jedoch zeigen sich Scholz, Neumann und und die übrigen Befürworter eines Polizeistaates von dem Urteil wenig beeindruckt und wir dürfen gespannt sein, welche Nische sie finden werden, um das rigorose, obrigkeitsstaatliche Vorgehen der Polizei auch weiterhin zu legitimieren.
Genaueres zum Urteil steht im Jungle-World-Artikel von Andreas Blechschmidt, den wir im folgenden hier präsentieren:
Polizeiliches Sonderrecht
Ein Gericht hat gesetzliche Grundlagen für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Die Polizei zeigt sich unbeeindruckt.
von Andreas Blechschmidt
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Grundsatzurteil wichtige gesetzliche Grundlagen für die Ausweisung von Gefahrengebieten in Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Eine Anwohnerin hatte gegen Polizeimaßnahmen geklagt, die erfolgt waren, als das Schanzenviertel im April 2011 zum Gefahrengebiet erklärt worden war. Sie hatte sich einer Kontrolle unterziehen müssen, ein Aufenthaltsverbot erhalten und wurde in Gewahrsam genommen. Ein Verwaltungsgericht hatte bereits das Aufenthaltsverbot und die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig befunden. In der Berufung erklärte nun das OVG die gesetzliche Grundlage an sich für in weiten Teilen verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem seien die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gefahrengebieten unklar. Das Gericht bemängelte, dass allein die Polizei entscheide, ob und wie lange ein Gefahrengebiet eingerichtet und Personen ohne Verdacht überprüft werden könnten. Diese erheblichen Eingriffe stünden in keinem Verhältnis zur Abwehr abstrakter Gefahren.
Eigentlich hätte das OVG über die Verfassungsmäßigkeit der Gefahrengebiete nicht entscheiden dürfen. Doch die Verfahrensbeteiligten hatten einem obiter dictum des OVG zugestimmt. In diesem »nebenbei Gesagten« hat das Gericht seine grundsätzliche Ansicht über den Einzelfall hinaus dargelegt. Diese Ausführungen sind ein Plädoyer für den Schutz des Einzelnen vor Eingriffen des Staats. Das OVG bemühte explizit die »Abwehrrechte des Bürgers«.
Auch wenn der Ursprung des Verfahrens im Jahre 2011 liegt, haben das OVG offensichtlich die politischen Proteste gegen das Gefahrengebiet im Januar 2014 beeinflusst. Damals hatte die Polizei weite Teile St. Paulis zu einem anfangs unbefristeten Gefahrengebiet deklariert. Entsprechend qualifizierte das OVG in seiner aktuellen Entscheidung Gefahrengebiete wörtlich als »polizeirechtlichen Ausnahmezustand«.
Doch die Polizei zeigt sich davon unbeeindruckt. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Gerhard Kirsch, hält das Instrument weiterhin für unverzichtbar. Im Bereich der Reeperbahn, der seit Jahren als Gefahrengebiet ausgeschrieben ist, könne nur so die Sicherheit garantiert werden. Ohne die Sonderzone könne die Polizei nicht »im Vorfeld« tätig werden, so Kirsch. Dass genau diese Vorfeldkriminalisierung ohne zeitliches Limit ein zentraler Grund für die Verfassungswidrigkeit der Gefahrengebiete ist, will die Polizei nicht begreifen. Sie darf sich der Unterstützung durch die maßgeblichen SPD-Politiker des neuen rot-grünen Senats sicher sein, die sich in kognitiver Dissonanz üben. Weder Bürgermeister Olaf Scholz, der 2001 als Innensenator die später vom Europäischen Gerichtshof als Folter bezeichneten Brechmitteleinsätze zu verantworten hatte, noch der gegenwärtige SPD-Innensenator Michael Neumann lassen Selbstkritik an der von ihren stets verteidigten Praxis erkennen.
Stattdessen dürften beide ohne großen Widerstand des grünen Koalitionspartners daran arbeiten, mit einer Novellierung möglichst viel vom bisherigen polizeilichen Sonderrecht zu retten. Die durch das OVG reklamierten verfassungsrechtlichen Grundsätze dürften so erneut dem innenpolitischen Ausnahmezustand zum Opfer fallen.
16. April 2015
Richter zweifelt an der Polizei
So titelt die taz in ihrem Bericht vom ersten Tag im
Prozess gegen Gefahrengebiete
Auch die Vereinbarkeit von Gefahrengebieten mit der Verfassung zog der Richter in Zweifel. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts soll am 13. Mai gesprochen werden. Alles weitere findet man in der taz:
taz 16. 04. 2015: „Richter zweifelt an der Polizei
Nachruf auf Ingrid
NACHRUF Die renommierte Linke-Szene Anwältin Ingrid Witte-Rohde ist gestorben. Sie ist als hervoragende Juristin in ihrer kurzen Geschichte eingegangen und hat viele Präzedenzfälle in Hamburg erstritten.
Sie setzte da an, wo andere aufhörten
NACHRUF Die renommierte Linke-Szene Anwältin Ingrid Witte-Rohde ist gestorben. Sie ist als hervorragende Juristin in ihrer kurzen Geschichte eingegangen und hat viele Präzedenzfälle in Hamburg erstritten.
Ingrid Witte-Rohde ist tot. Die renommierte Rechtsanwältin schlief am 27. Februar nach langer schwerer Krankheit im Leuchtfeuer-Hospiz ein. Die Szene-Anwältin hinterlässt ihren 14-jährigen Sohn Leo sowie ihre demo-routinierte Parson Russell-Terrierin Mia. In linken Gruppierungen hat ihr früher Tod Bestürzung und Betroffenheit ausgelöst.
Ingrid Witte-Rohde war 1967 im Hamburger Speckgürtel geboren worden und in Ahrensburg aufgewachsen. 1992 begann sie ihre Ausbildung im reformierten und progressiven Studiengang „Jura 2“ für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – Schwerpunkt Straf- und Verwaltungsrecht. Das einzigartige „Hamburger Modell“ durch Neuorientierung der Didaktik, Integration von Theorie und Praxis, Einbeziehung der Sozialwissenschaften prägte ihr späteres engagiertes Handeln. „Man muss nicht immer alles richtig finden, was Mandanten tuen, aber sie haben das Recht, gegen die Obrigkeit verteidigt zu werden“, war ihre Devise. Sie scheute sich nicht, Polizeireviere aufzusuchen, wenn dort Mandaten festgehalten wurden. Sie hakte nach und setzte da an, wo andere klassische Juristen aufhörten, bescheinigen ihr Mandanten.
So als einer Schanzenviertel-Aktivistin im Dezember 2007 von der Polizei ein präventives Parkverbot für den Schanzenpark für drei Monate erteilt wurde, weil ihr eine Latte von mehr als 40 Hausfriedensbrüchen im Zusammenhang mit Protesten gegen das Mövenpick-Hotel im Wasserturm vergeworfen wurden. Kaum hatte Ingrid Witte-Rohde eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen diese einzigartige Freizügigkeits-Einschränkung eingereicht, hob der polizeiliche Staatsschutz die Maßnahme auf.
Die Juristin machte selber die Probe aufs Exempel und begleitete ihre Mandantin beim Spaziergang mit Kindern und Hunden im Schanzenpark und stellte fest, dass auch sie schnell Opfer der Repression werden konnte. „Ich wollte mich beim Mövenpick-Management beschweren, doch der Sicherheitsmann hat mir Hausverbot erteilt“, berichtet die Juristin.
Doch das Hausrecht, worauf sich Polizei und Mövenpick auf dem Grün um den Turm berufen haben, gab es nicht. Im Hausfriedensbruch-Prozess überzeugte Witte-Rohdes Auffassung in drei Instanzen bis vor das Hanseatische Oberlandesgericht, dass das frei zugängliche Mövenpick-Areal ohne optische Schutzwälle oder Zäume kein „befriedetes Besitztum“ sei und ihre Mandantin daher keinen Hausfriedensbruch begangen haben könnte.
Die politische Staatsanwaltschaft wollte die Schmach nicht eingestehen und klagte den Komplex nach neuen Ereignissen wiederum an, nach dem Mövenpick ein paar zusätzliche Hecken gepflanzt hatte. Doch das Verfahren endete abermals mit Freispruch, weil Hubschrauber-Aufnahmen belegten, dass die zusätzlichen Barrieren zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichten.
Im Zusammenhang mit den umstrittenen Gefahrengebieten im vorigen Jahr gelang Ingrid Witte- Rohde sogar der Polizei mit einem schnellen Konter einen Schuss vor den Bug zu verpassen. Die Ingewahsamnahmen von Teilnehmern einer Spontandemonstration gegen den Ausnahmezustand erklärte die Polizei nach dem Eingang von Witte-Rohdes Klage von sich aus für rechtswidrig. „Die Verhinderung einer Spontandemo ist eine grundrechtswidrige Beschneidung des Recht auf Versammlungsfreiheit“, argumentierte Witte-Rohde. Denn die im Polizeirecht möglichen Gefahrengebiete könnten pauschal das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht aushebeln.
Auch bei den „juristischen Kontrahenten“ genoss Witte-Rohde oft Anerkennung. So als sie zusammen mit Kanzleipartner Andreas Beuth den Vorwurf des Zerkratzen einer Lidl-Supermarkt-Scheibe gegen den Sprayer Oz entkräften konnte und den Polizisten – zumindest der unwissentlichen – Falschaussage überführte. Er wollte etwas gesehen haben, was er nach Rekonstruktionen gar nicht gesehen haben konnte. Die Prozessbeteiligten erkannten an, dass sie vor einem Fehlurteil und Justizirrtum bewahrt worden sind, weil sie den polizeilichen Ermittlungen zunächst Glauben geschenkt hatten. „Die Beweiserhebung der Verteidigung war beeindruckend“, lobte der Staatsanwalt und der Richter fügte hinzu. „Wir wären von Taten ausgegangen, die es gar nicht gab.“
KAI VON APPEN
Die Trauerfeier für Ingrid Witte-Rohde findet am Donnerstag, dem 19. März um 12:00
im Centro Sociale, Sternstraße 2, statt.
Der Nachruf ist eigentlich für die taz hamburg vom taz-Gerichtsreporter und -Justizredakteur geschrieben worden, die Redaktions-Leitung hält jedoch einen Nachruf zu Ingrid Witte-Rohde für die Leserschaft für nicht interessant.
15.12.14
Leerstandstour in der Presse
Zur Leerstandstour Part III war in der taz vom 15.12.14 folgende Meldung zu lesen:
taz 15.12.14: „Auf Leerstand hingewiesen“
07.11.2014
Warum Hausbesetzungen richtig sind
Unter dem Titel „Happy Birthday, altes Haus“ schreibt der bekannte berliner Soziologe Andrej Holm der Roten Flora einen Geburtstagsgruß. Darin beschreibt er auf gewohnt fundierte wie nachvolziehbare Weise, warum Hausbesetzungen schlicht sinnvoll und richtig sind.
Den lesenswerten Text findet man hier:
taz 07.11.14: „Happy Birthday, altes Haus“
Andrej Holms Gentrification Blog
25.08 14
Urteil im Berufungsprozess wegen angeblichen Aufrufs zu und Billigung von Straftaten
Im Berufungsprozess wegen vermeintlichen Aufrufs zu und Billigung von Straftaten ist das Urteil ergangen: Wegen „Duldung des Aufrufs zu Straftaten“ wurde C. zu 120 Tagessätzen a 10 € verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, C. sei „Gesinnungstäterin“, die Kammer hätte auch vier Monate Gefängnis in Erwägung gezogen. Dazu Rechtsanwalt Andreas Beuth: „Das ist reine Gesinnungsjustiz“. Dem ist nurnoch hinzuzufügen, dass das Urteil so nicht hingenommen wird.
Hier die Presseschau:
taz 25.08.14: „Harte Strafe“
neues deutschland 27.08.14: „Schanzenpark-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt“
junge Welt 27.08.14: „Feindstrafrecht in Hamburg“
Frühjahr 2014
Mövenpig zu Gast bei Feinden
Unter diesem Titel gibt es in „DIE ROTE HILFE“, der Zeitung der Roten Hilfe, einen lesenswerten Artikel über Widerstand und Repression rund um das ungeliebte Hotel.
Der Untertitel „Wie Privatinvestoren daran scheiterten, einen öffentlichen Park zu privatisieren“ gibt einen kleinen Vorgeschmack.
Hier geht es zum Artikel (PDF,1,8 MB).
Prozessbericht zum Prozess wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten
Im Prozess gegen eine Aktivistin wegen angeblichen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten sowie deren vermeintliche Billigung wurde die Aktivistin zu 70 Tagessätzen verurteilt, „nur“ wegen Billigung. Das reichte der Gegenseite nicht.
Wie erwartet, legte die Oberstaatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein. Sie ist der Meinung, dass das Plakat eine Aufforderung darstellt, bestimmte Straftaten zu begehen….. So soll die Gestaltung des Plakats, der Ort der Plakatierung und die Anbringung des Plakats, nämlich in einer „Nacht und Nebel Aktion“ (O-Ton der Staatsanwaltschaft) sowie das Verb „abwerten“ mit Ausrufezeichen den Appell-Charakter an Dritte erfüllt haben.
Somit ist in absehbarer Zeit erneut mit mehreren Prozessterminen zu rechnen.
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